Vorsorge

Bereits zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, für sich selbst oder eine nahestehende Person einen individuellen Ruheplatz an einem Baum auszuwählen. Dies kann im Ernstfall eine spürbare emotionale und organisatorische Entlastung bedeuten.

Zugleich eröffnet es die Chance, persönliche Wünsche für den letzten Weg selbstbestimmt festzulegen. Für die Angehörigen ist es tröstlich, in dem Bewusstsein zu handeln, dass sie dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen – und ihn an dem Ort zur letzten Ruhe bringen, den er bewusst gewählt hat.

Individuelle Ruhestätten unter ausgewählten Bäumen

Jeder Baum, der als Ruhestätte dient, wird einer bestimmten Kategorie zugewiesen, welche die Kosten beeinflusst. Dabei spielen unter anderem die Lage, Größe und Besonderheiten des Baumes eine wesentliche Rolle. Zur Verfügung stehen Ahorn, Buche, Eiche, Ilex, Kiefer, Weißtanne, die von weitem durch ein blaues Band gekennzeichnet sind.

Zur Auswahl stehen verschiedene Optionen, die auf dem Gelände durch farbige Markierungen sichtbar gemacht werden:

  • Erwerb eines kompletten selbst ausgesuchten Baumes mit
    bis zu zwölf verfügbaren Grabplätzen (Familienruhestätte)

  • Erwerb eines einzelnen selbst ausgesuchten Platzes an
    einem Gemeinschaftsbaum (Gemeinschaftsruhestätte)

  • Erwerb eines einzelnen Platzes an irgendeinem zugeteilten
    Gemeinschaftsbaum (Basisruhestätte)

  • Erwerb eines einzelnen Platzes für unsere kleinen, zu früh
    von uns gegangenen Kinder bis 3 Jahre an irgendeinem
    zugeteilten Gemeinschaftsbaum (Basisruhestätte kostenlos)

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, mehrere benachbarte Ruhestätten an einem Baum zu reservieren (Partnergrabstätte).

Was Sie zur Ruhefrist und Vorsorge wissen sollten

Die Ruhefrist für Grabplätze an Gemeinschaftsbäumen beträgt 15
Jahre und beginnt mit dem Datum der Beisetzung.

Wird das Nutzungsrecht für eine Ruhestätte im Rahmen der Vorsorge erworben, bleibt sie bis zur tatsächlichen Beisetzung im Besitz des Käufers – die Ruhezeit startet erst ab diesem Zeitpunkt.

Besonderheit: „Gekoppeltes Nutzungsrecht“
Wenn das Nutzungsrecht für zwei Ruhestätten ab Kategorie 2 gemeinsam erworben werden, beginnt die 15-jährige Ruhefrist erst mit der zweiten Beisetzung. Dadurch ist sichergestellt, dass bei zeitlich auseinanderliegenden Beisetzungen keine zusätzliche Verlängerung oder erneuter Erwerb notwendig wird.

Vorteile, sich zu Lebzeiten für einen Baum zu entscheiden

1. Selbstbestimmung

  • Du gestaltest aktiv deine letzte Ruhestätte mit und nimmst Einfluss auf deine Bestattungsform
  • Der ausgewählte Baum kann eine persönliche Bedeutung haben (z. B. Standort, Baumart, Aussicht)

2. Entlastung der Angehörigen

  • Deine Familie muss im Trauerfall keine schweren Entscheidungen treffen
  • Kosten und Abläufe sind oft im Voraus geregelt

3. Symbolkraft

  • Der Baum steht für Leben, Wachstum, Verbindung zur Natur
  • Viele Menschen empfinden es als tröstlich, „unter einem Baum weiterzuleben“

4. Möglichkeit gemeinsamer Bestattung

  • Häufig kann man an einem Familien- oder Freundschaftsbaum mehrere Urnen beisetzen lassen

5. Finanzielle Transparenz

  • Viele Anbieter ermöglichen feste Kosten und Planungssicherheit schon zu Lebzeiten

Fazit:

Eine Bestattung im Urnenwald – besonders mit vorheriger Baumauswahl – verbindet emotionale Tiefe mit praktischen Vorteilen. Sie ist besonders für Menschen attraktiv, die Naturverbundenheit, Einfachheit und Verantwortung gegenüber künftigen Generationen schätzen.

Die nächsten Schritte

1. Den Baum auswählen
In aller Ruhe wählen Sie den Baum aus – ob Einzel-, Familien- oder Gemeinschafts-baum.
Alle verfügbaren Bäume sind mit einem blauen Band gekennzeichnet und nummeriert.

2. Vorsorge & Trauferfall
Vorsorge: Entscheiden Sie sich für einen Vorsorgebaum, schließen wir mit Ihnen einen entsprechenden Nutzungsvertrag ab.
Im Trauerfall: Sobald die Urne bereitsteht, vereinbart Ihre Bestatter mit Ihnen einen Termin. Ob stille Beisetzung oder feierliche Zeremonie in der Kapelle oder am Andachtsplatz – der Abschied richtet sich ganz nach Ihren Wünschen.

3. Die Beisetzung
Am Tag der Beisetzung begleitet Ihr Bestatter Sie zum vorbereiteten Baum. Die Urne wird in einer biologisch abbaubaren Hülle beigesetzt. Wir schließen für Sie das Grab.

4. Nach der Beisetzung
Die Ruhestätte ist jederzeit zugänglich und durch ein schlichtes Namensschild am Baum sowie über die Onlinekarte leicht auffindbar.

5. Abrechnung & Nutzungsurkunde
Nach Abschluss des Nutzungsvertrags oder im Trauerfall nach der Beisetzung erhalten Sie von der Stadt Schramberg eine Rechnung, von uns die Nutzungsurkunde. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hierbei jederzeit unterstützend zur Seite

Hinweis zum Schutz unseres Waldes

Zum Schutz der Natur und aus Rücksicht auf alle Besucher bitten wir Sie, auf das Aufstellen und Anzünden von Kerzen sowie das Anbringen von Grabschmuck – einschließlich Blumen – zu verzichten.

Diese Regel dient nicht nur der Vermeidung von Waldbränden und der Ansammlung von Abfällen, sondern hilft auch, Missverständnisse und Diskussionen im Nachhinein zu vermeiden.

Wir wissen, dass in der emotional herausfordernden Zeit rund um eine Bestattung viele Informationen nur teilweise wahrgenommen werden. Deshalb ist es uns wichtig, bereits im Vorfeld offen und umfassend über geltende Regelungen zu informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe beim Erhalt der natürlichen Ruhe und Schönheit unseres Waldes.

Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden. Aus: Psalm 90